Vom 1. Juni bis 15. September sind Hunde in bewachten Strandzonen, Dünen und im Meer zwischen 10 und 19 Uhr nicht erlaubt. In den Badezonen Vosseslag und Harendijke dürfen Hunde an der Leine passieren, um sich außerhalb der Badezone aufzuhalten. Außerhalb dieses Zeitraums und in unbewachten Zonen sind Hunde immer willkommen und dürfen frei herumlaufen. Hundebesitzer müssen den Hundekot beseitigen.
An anderen öffentlich zugänglichen Orten, einschließlich Dünenwäldern, müssen Hunde an einer Leine von maximal 1,50 Metern gehalten werden. Hunde sind in Gemeindebauten und auf Friedhöfen nicht erlaubt.
Hunde dürfen in den ausgewiesenen, eingezäunten Grünzonen frei herumlaufen:
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